Ab 2016 ist für das Kindergeld die Steuernummer nötig!

Ab 2016 gilt eine neue Voraussetzung für das Kindergeld:

Eltern müssen bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer für sich und die Kinder angeben.

Hintergrund der Änderung ist: Doppelte Auszahlungen sollen verhindert werden. Deshalb müssen Eltern ab 1. Januar 2016 ihre eigene „Steuer-IdNr“ sowie die ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Am besten zeitnah, doch im Laufe des Jahres 2016 reicht aus

Es geht darum, dass Kindergeldberechtigte eindeutig identifizierbar sein müssen. Auf Neuanträgen gibt es daher jetzt ein spezielles Feld für die Steuer-IdNr. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen daran denken, die Steuer-IdNr. noch nachzureichen. Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich zwar, das Ganze zeitnah zu erledigen. Grundsätzlich reicht die Einreichung der Steuer-IdNr. im Laufe des Jahres 2016 aus.

Sollte die Steuer-IdNr. nicht im lfd. Jahr 2016 eingereicht werden, wird das Kindergeld für 2016 und fortlaufend gestrichen bzw. ist zurückzuzahlen. Ein neuer Kindergeldantrag ist zu stellen und auf Grund von den notwendigen Bearbeitungszeiten kann es zu Verzögerungen über die Gewährung des Kindergeldantrages kommen und somit auch zu Auszahlungssperren für die verlorenen Monate.

Wo findet man seine Steuer-IdNr?

Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern allen Personen die Steuer-IdNr mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug, einer Heirat und sogar über den Tod hinaus. Sie finden die Nummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder auf ihrem Einkommensteuerbescheid.

Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wer sie vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann die Steuer-IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern unter diesem Link

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

erneut schriftlich anfordern. Die Anforderung kann auch per Post oder Mail gestellt werden. Für die Antwort müssen sich Eltern aber unter Umständen einige Wochen gedulden.

Bei Rückfragen zu diesem Thema können Sie uns gerne ansprechen.

 

Das Dokument zum Beitrag finden Sie hier

Steuer IdNr. Kindergeld