Abgeltungssteuer bei Ehegatten-Darlehen

Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehens-gewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungs-teuersatz von 25 %, wenn sein darlehensneh-mender Ehegatte von ihm finanziell abhängig ist und die Zinsaufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen kann. Der Dar-lehensgeber muss dann seine Zinseinnahmen mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Hintergrund: Grundsätzlich unterliegen Kapital-erträge dem Abgeltungsteuersatz von 25 %. Die-ser Steuersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Darlehensnehmer die von ihm gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen kann.

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