Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2018 (BAG 9 AZR 162/18) entschieden, dass Ausschlussfristen, die zwingende gesetzliche Vorschriften nicht ausdrücklich von dem Ausschluss au-nehmen, insgesamt unwirksam sind.
Arbeitgeber sollten daher diese Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Arbeitsverträge im Hinblick auf die arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen und ggf. auch im Hinblick auf weitere Änderungen überprüfen zu lassen.
Hintergrund: Was sind überhaupt Ausschlussfristen?
Ausschlussfristen sind insbesondere für den Arbeitgeber das wichtigste Instrument, um nach relativ kurzer Zeit Rechtssicherheit zu erlangen und um zu vermeiden, für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren Vergütungs-, Überstunden- oder sonstige Leistungen nachvergüten zu müssen.
Durch wirksame Ausschlussfristen kann dieses Risiko von 3 Jahren auf 3 Monate verkürzt werden. Dies kann für den Arbeitgeber häufig Einsparungen im fünfstelligen Bereich bedeuten.
Insoweit sollte jeder Arbeitgeber darauf achten, wirksame Ausschlussfristen in seinen Arbeitsverträgen zu vereinbaren.
Gerne steht unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Abeler für weitere Rückfragen oder für die Überarbeitung von Arbeitsverträge zur Verfügung.