Beantragung von Kurzarbeitergeld

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage und der bevorstehenden Veränderungen hat die Bundesregierung und der Gesetzgeber kurzfristig Sonderregelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Bitte beachten Sie, dass das Kurzarbeitergeld für März bis zum 31.03.2020 beantragt sein muss. Nach Einreichung des Antrags wird sich die Bundesagentur direkt mit Ihnen als Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Nach Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit empfiehlt diese, sofern Sie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, das beigefügte Formular auszufüllen und unterschrieben per Post an die entsprechende für Sie zuständige Dienststelle zu übersenden.

Bundeseinheitlich kann auch der Arbeitgeber-Service von Montag-Freitag von 8-18 Uhr unter der Rufnummer 0800/4 555520 erreicht werden.

 

Hier geht es zum Formular

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

 

Über den nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Natürlich stehen wir Ihnen als Steuerberater ebenfalls bei weiteren Rückfragen oder dem Ausfüllen des Antrags zur Seite.