BUCHNACHWEISE BEI AUSFUHRLIEFERUNG

Der für die Umsatzsteuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung erforderliche Buchnachweis kann dadurch erbracht werden, dass der Unternehmer die Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto bucht und dabei unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer auf die einzelnen Rechnungen Bezug nimmt.

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