Vereinsarbeit ist ehrenamtliche Arbeit. Vorstandsmitglieder für Vereine zu finden, wird in der
heutigen Zeit immer schwieriger.

Wenn dann das Amtsgericht dann noch einzureichende Protokolle von Mitgliederversammlungen
rügt, fühlen sich Vereinsvorstände häufig von der Gesetzgebung und der Justiz im Stich
gelassen!

Wie jedem Vereinsvorstand bekannt sein dürfte, ist jede Vorstandsänderung sowie jede Satzungsänderung dem Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht zu melden. Die Meldung
muss durch eine von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnete und notariell beglaubigte
Anmeldung erfolgen. Dieser Anmeldung sind auch das Protokoll der Mitgliederversammlung
sowie ggf. auch die Einladung zu der Versammlung beizufügen.

Häufig kommt es bei der Prüfung des Protokolls und der Einladung zu Monierungen durch das
Amtsgericht, die im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass die Mitgliederversammlung wiederholt
werden muss.

So prüft das Gericht insbesondere folgende Punkte:

Bei Satzungsänderungen erfolgen noch weitreichendere Prüfungen durch das Gericht.

Auf unserer Homepage finden sie im Download-Bereich eine Checkliste und ein Musterprotokoll
für Ihre Mitgliederversammlung. Durch Beachtung der dort aufgelisteten Punkte können
die meisten Fehler und Fallstricke bei der Protokollierung einer Mitgliederversammlung vermieden
werden. Gerne berät Sie auch unser Notar Alexander Abeler hierzu persönlich!