DER KIRCHENSTEUERABZUG AUF DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNGEN AB 2015

Nach den neuen Regelungen in § 51a Abs. 2c bis 2e und Abs. 6 EStG sind Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete ab dem 01.01.2015 verpflichtet, in einem automationsunterstützten Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer einzubehalten und abzuführen.

 

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