Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie bekommen die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen.
Diese Gesetzesänderung betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland. Der Starttermin für die E-Rechnungspflicht ist der 1. Januar 2025. Unternehmen müssen ab diesem Datum in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Erstellung und Versendung elektronischer Rechnungen sollen bis spätestens zum 1. Januar 2027 erfolgen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung übermittelt Rechnungsinformationen elektronisch und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung von der Erstellung bis zur Zahlung. Im Gegensatz dazu ist eine PDF-Rechnung lediglich eine digitale Darstellung und keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Neues Meldesystem ab 2028
Ab dem Jahr 2028 plant die Bundesregierung die Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Einzelumsatz-Meldeverfahrens. Dieses Meldesystem zielt darauf ab, Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und das Steuerverfahren weiter zu digitalisieren. Es erfordert eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.
Umstellung rechtzeitig angehen
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Dafür sind geeignete Softwarelösungen und technische Infrastrukturen erforderlich. Die Umstellung bietet wirtschaftliche Vorteile wie Kosten- und Zeitersparnisse sowie eine verbesserte Effizienz der Rechnungsverarbeitung.
Für Fragen und Beratung steht Ihnen unser Spezialist, Herr Jurek Bulban als direkter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
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