ERBSCHAFTSSTEUER VERFASSUNGSWIDRIG

Am 17. 12. 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftsteuerrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dennoch sind die Vorschriften zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis zum 30. 6. 2016 eine Neuregelung schaffen.

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