Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit verlängert

Die Bundesregierung hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2022 zu verlängern.

Danach gilt Folgendes:
– Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
– Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
– Auch Leiharbeiter haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
– Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
– Die während der Kurzarbeit von Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung werden ihnen zu 50 % erstattet. Die anderen 50 % können ihnen für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten erstattet werden, die während der Kurzarbeit beginnen.

Hinweis: Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft.