FEHLENDE EINGABEN IN ELSTERFORMULAR KÖNNEN GROB FAHRLÄSSIG SEIN

Steuerbescheide dürfen zugunsten des Steuerzah-lers geändert werden, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden und ihn kein grobes Verschulden hieran trifft (Änderung aufgrund neuer Tatsachen). Ein grobes Verschulden kann vorliegen, wenn der Steuerzahler die Erklärungs-vordrucke ohne die zumutbare Sorgfalt ausgefüllt hat (grobe Fahrlässigkeit).

Warum wir Ihnen nur davon abraten können, das von der Finanzverwaltung angebotene elektroni-sche ElsterFormular zu nutzen, veranschaulicht ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH): Im zu-grundeliegenden Fall hatte der Steuerzahler es versäumt, Unterhaltsleistungen als außerge-wöhnliche Belastungen zu erklären. Zu dem Punkt „Unterhalt für bedürftige Personen“ hatte er nichts eingetragen. Nachdem ihm das Verse-hen aufgefallen war, wollte er seinen Steuerbe-scheid ändern lassen. Er argumentierte, der Pro-gramm¬ausdruck von ElsterFormular enthalte nur die ausgefüllten Kennziffern. „Leerpositionen“ hätten keinen Hinweis auf vergessene Angaben liefern können (wie in den Papiervordrucken).
Dieses Argument ließ der BFH nicht gelten und lehnte eine Änderung des Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen ab. Die Richter nahmen stattdes-sen ein grobes Verschulden des Steuerzahlers an. Er habe die hinreichend verständliche (pro-grammintegrierte) Anleitung zur Einkommens-teuererklärung außer Acht gelassen, in der auf den Abzug von Unterhaltsleistungen hingewiesen worden war.

Hinweis: ElsterFormular bietet Ihnen – an-ders als wir – keine steuerberatende Hilfe an.