Fristverlängerung für die Grundsteuer – 31.01.2023

Die Abgabefrist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde bundesweit bis zum 31.01.2023 verlängert!!!

Ursprünglich hätte die Frist bereits zum 31.10.2022 auslaufen sollen.

Weitere Informationen können Sie unserem Beitrag „Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform“ entnehmen.

Link öffnen:

https://www.schafeld-partner.de/grundsteuerreform-2022-wir-informieren-sie/

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie weitere Fragen zur Grundsteuererklärung haben. Wir beraten Sie gerne!