In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Ein entsprechendes Gesetz ist im Dezember 2016 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet worden und wird aller Voraussicht nach auch in dieser Form den Bundesrat passieren.
Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten von 8.652 € um 168 € auf 8.820 € (2017) und um weitere 180 € auf 9.000 € (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil soll von 2.304 € um 54 € auf 2.358 € (2017) und um weitere 36 € auf 2.394 € (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 € monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 1. 1. 2017 um monatlich 10 € auf 170 € je Kind erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll der sog. Unterhaltshöchstbetrag entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 € um 168 € auf 8.820 € (2017) und um weitere 180 € auf 9.000 € (2018).
Die „kalte Progression“ soll durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) ausgeglichen werden.