Grundsteuerbescheid – Was passiert nach der Abgabe?

Das Finanzamt erlässt zwei Bescheide:
– Bescheid über den Grundsteuerwert (Äquivalenzwert) – Hauptfeststellung auf den 1.1.2022
– Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025

Bei Fehlern kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden!

Die Gemeinde erlässt dann den Grundsteuerbescheid.

Bis zum 31.12.2024 wird die Grundsteuer weiterhin in dem bisherigen Verfahren berechnet und erhoben.

Tipp:
Sobald Sie den Grundsteuerwertbescheid erhalten, legen Sie Einspruch ein!

Denn:
Auch nach der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist immer noch nicht klar, wie hoch der zu zahlende Beitrag Ihrer Steuer sein wird. Es ist davon auszugehen, dass der Grundsteuerwert in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird. Durch den Einspruch besteht die Möglichkeit einer geringeren Steuerzahlung! Bitte beachten Sie dazu unbedingt die einmonatige Einspruchsfrist! Wird die Frist verpasst, steht die Steuerlast auf die Immobilie für die nächsten sieben Jahre fest. 

Eine Musterformulierung zum Einspruch können Sie hier kostenlos Downloaden.

Downloadlink öffnen:

Musterformulierung Einspruch

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie weitere Fragen zur Grundsteuererklärung haben.