Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform 2022 verlangt Neubewertungen!

Nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben, müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. 

Jeder Eigentümer ist verpflichtet im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Neubewertung in Form einer Feststellungserklärung elektronisch einzureichen. 

Erfahren Sie mehr in unserer Informationsbroschüre.

Link öffnen:

Informationsbroschüre_Grundsteuerreform_2022

Zur Erstellung der Feststellungserklärung arbeiten wir mit einer neu angeschafften Software, sodass eine ordnungsgemäße Erklärung durch uns erstellt werden kann. 

Unsere Mandanten werden automatisch informiert. 

Bei Fragen oder wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir können Ihnen weiterhelfen.