Mit der Überbrückungshilfe IV will der Staat die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie für die Monate Januar bis März 2022 abmildern. Dieses erfolgt durch einen Zuschuss zu den Fixkosten des Unternehmens.
Die Neuerung: Barzahlungen (von grundsätzlich förderfähigen Kosten) werden nicht akzeptiert, d. h. nicht bezuschusst!
Achten Sie daher z. B. beim Kauf von Hygieneartikeln (Schutzmasken, etc.) darauf, diese über Rechnung oder zumindest über Kreditkarte abzuwickeln, wenn die Möglichkeit der Förderung dieser Kosten im Rahmen der ÜBH IV besteht.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/