Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Besteuerungsform im Umsatzsteuerrecht. Sie bietet vor allem Unternehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit und kleineren Unternehmen allgemein eine Reihe von steuerlichen und administrativen Vorteilen. Die Anwendbarkeit ist insbesondere an das Unterschreiten von bestimmten Umsatzgrenzen geknüpft. Anderweitige persönliche oder sachliche Voraussetzungen bestehen nicht.
Stehen Sie am Beginn Ihrer Selbständigkeit, sollte die Anwendung der Kleinunternehmerreglung in Betracht gezogen werden. Erforderlich ist dann vor allem das Aufstellen eines Businessplans unter Einbeziehung von prognostizierten Umsätzen und deren steuerlichen Folgen. Der Finanzverwaltung müssen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitteilen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Was genau zu beachten ist, erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Sind Sie bereits als Kleinunternehmer tätig, zeigen die untenstehenden Merkblätter noch einmal alle erforderlichen Informationen rund um die Beibehaltung der Regelung auf.
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