LOHNSTEUER BEI BETRIEBSVERANSTALTUNGEN

Mit dem Ende letzten Jahres verabschiedeten Zollkodex-Anpassungsgesetz werden die Regelungen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Betriebsveranstaltungen, so wie sie bisher von der Finanzverwaltung gehandhabt worden sind, größtenteils gesetzlich festgeschrieben.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Berechnung der 110 €-Freigrenze nur die Kosten anzusetzen sind, die der Arbeitnehmer konsumieren kann. Organisationskosten, wie z. B. die Raummiete, Kosten für einen Event-Manager und auch die Kosten für eine Begleitperson sollten nach Ansicht der Richter außen vor bleiben (s. hierzu unsere Beiträge in den Mandanten-Informationen 1/2014 sowie 6/2014). Dem hat der Gesetzgeber mit seiner Neuregelung nun einen Riegel vorgeschoben.

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