Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme insbesondere Kassensysteme mit TSE ab 01.01.2025

Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmer, die elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen – insbesondere Kassensysteme – verpflichtet, diese über „Mein ELSTER“ zu melden. Dabei sind unter anderem die Seriennummer, die Zertifizierungs-ID der TSE sowie das Datum der Anschaffung des Systems anzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch für gemietete oder geleaste Systeme.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gerne übernehmen wir auch die Registrierung für Sie und senden Ihnen auf Wunsch einen Link zur Beauftragung zu.

Ihr Schafeld & Partner Team