Meldung an die Finanzverwaltung

    Ihr diesbezüglicher Wunsch lautet:

    Ich beauftrage die Kanzlei Schafeld & Partner die Mitteilung i.S.d. § 146a Abs. 4 AO an das Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten.Ich werde die Mitteilung i.S.d. § 146a Abs. 4 AO an das Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck selber erstatten.

    Für unseren diesbezüglichen Aufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung berechnen wir ein

    Pauschalhonorar gem. § 14 StBVVin Höhe von 75,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

    Für Sie würde sich kein weiterer Verwaltungsaufwand ergeben.

    Sofern Sie uns mit der Mitteilung beauftragen, bitten wir Sie, die nachfolgenden Angaben zu tätigen:

    Name des Steuerpflichtigen:Steuernummer (wird von uns ergänzt):Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung:Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme:Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:

    Ihre Kontaktdaten:

    Name:E-Mail:Firma:
    Strasse:Hausnummer:PLZ:Ort:Land: