MIDI-JOBS: ÜBERGANGSREGELUNG ENTFÄLLT

Ab 2015 gibt es vollen Sozialversicherungsschutz nur noch für Beschäftigte mit einem Einkommen ab 450,01 €. Der Bestandsschutz mit vollständiger Versicherungsleistung für Alt-Midi-Jobber mit einem Einkommen von 400 € bis 450 € endet zum 1. 1. 2015.

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