Zum 1. Juli 2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05% auf 3,40% erhöht! Die Bundesregierung will mit der Anhebung des Beitragssatzes die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern und geplante Leistungsanpassungen ermöglichen.
Eltern mit mehreren Kindern sollen bei der Neuerung entlastet werden.
Es gilt ein gestaffelter Beitragssatz, welcher die Anzahl und das Alter der Kinder berücksichtigt.
Was muss der Arbeitgeber tun:
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter gegenüber beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen! Der Nachweis muss als Geburtsurkunde, Vaterschaftserkennung, Abstammungsurkunde oder auch sonstige beweiskräftige Unterlagen erscheinen!
Alle wichtigen Informationen haben wir in einer Broschüre für Sie zusammengefasst:
Link zur Broschüre:
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
Was muss ich als Arbeitnehmer tun:
Als Arbeitnehmer ist der genannte Nachweis dem Arbeitgeber vorzulegen.
Link zur Information für den Arbeitnehmer:
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!