Häufig stellt sich im Zusammenhang mit dem Tod eines Verwandte die Frage nachdem sogenannten Pflichtteil.
Wir prüfen für Sie, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind.
In der gebotenen Kürze sei hier vorgetragen, dass in der Regel gilt, dass dienachfolgenden aufgelisteten Verwandten des Erblassers den Pflichtteil erhalten,sofern diese enterbt wurden oder weniger als den gesetzlichen Anteil erhalten habenund auch nicht formwirksam auf den Pflichtteil verzichtet wurde bzw. dieserPflichtteilsanspruch noch nicht verjährt ist.
Die Verwandten sind Kinder (egal ob ehelich, nichtehelich, mit Legitimierung oderadoptiert) und Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Enkel und Urenkel soferndie Kinder des Erblassers vorverstorben sind und die Eltern (auch Adoptiveltern) desErblassers, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.
Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten und potentielle Erfolgsaussichten der möglichenVorgehensweisen und der damit verbundenen Kosten dar.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns!