Die Bundesregierung fördert die E-Mobilität rückwirkend ab dem 01.01.2026 wieder mit neuenKaufprämien. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1.500 EUR und6.000 EUR. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrzeugen. Die Einkommensobergrenze für die staatliche Förderung liegt bei 80.000 EUR brutto pro Haushalt. Pro Kind steigt diese Grenze um 5.000 EUR (für bis zu zwei Kinder).
Jeder neue Kauf eines E-Autos wird mit mindestens 3.000 EUR gefördert, jeder Kauf eines Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range-Extender (sofern er bestimmte CO2-Anforderungen erfüllt) mit mindestens 1.500 EUR. Wer ein niedrigeres Einkommen hat, wird entsprechend stärker unterstützt.
Hinweis: Der Fördertopf ist diesmal mit 3 Mrd. EUR gefüllt und soll für geschätzte 800.000 Fahrzeuge reichen. Die Internetplattform, über die ein Förderantrag gestellt werden kann, wird voraussichtlich im Mai 2026 verfügbar sein. Ungeachtet dessen gilt die Förderung rückwirkend für Autos, die bereits Anfang des Jahres 2026 zugelassen worden sind.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Pressemitteilung Nr. 002/26 v. 19.01.2026
Fundstelle: www.bundesumweltministerium.de
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