Ab dem 9. Oktober 2025 treten wichtige Änderungen für SEPA-Überweisungen in Kraft: Die neue Regelung VoP („Verification of Payee“)“ verpflichtet Banken, bei jeder Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt. Abweichungen führen zur Ablehnung der Zahlung – auch bei berechtigten Überweisungen.
Bitte achten Sie darauf, dass bei Unternehmenskonten der Firmenname exakt wie im Handelsregister angegeben wird. Bei Privatkonten ist der vollständige Name ohne Abkürzungen erforderlich. Besonders betroffen sind Unternehmen mit Umfirmierungen, abweichendem Kontoinhaber (z. B. Factoring), Daueraufträgen oder Mischformen bei Gewerbetreibenden.
Technisch bedeutet dies einen zusätzlichen Prüfschritt im Zahlungsprozess, und fehlerhafte Angaben können insbesondere bei Sammelüberweisungen zur Ablehnung der gesamten Zahlung führen. Optionen zur Vermeidung von Problemen sind Einzelüberweisungen, die Korrektur der Stammdaten oder – sofern verfügbar – ein bewusstes „Opt-Out“ der Prüfung.
Wir empfehlen daher, Zahlungsvorlagen und Lieferantenstammdaten anhand aktueller Rechnungen oder Handelsregisterauszüge zu prüfen und in Ihrem Banking- oder ERP-System zu aktualisieren. Testen Sie den neuen Ablauf frühzeitig mit Ihrer Bank, um reibungslose Zahlungen sicherzustellen.
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