Häufig stellt sich im Zusammenhang mit dem Tod eines Verwandte die Frage nach
dem sogenannten Pflichtteil.
Wir prüfen für Sie, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind.
In der gebotenen Kürze sei hier vorgetragen, dass in der Regel gilt, dass die
nachfolgenden aufgelisteten Verwandten des Erblassers den Pflichtteil erhalten,
sofern diese enterbt wurden oder weniger als den gesetzlichen Anteil erhalten haben
und auch nicht formwirksam auf den Pflichtteil verzichtet wurde bzw. dieser
Pflichtteilsanspruch noch nicht verjährt ist.
Die Verwandten sind Kinder (egal ob ehelich, nichtehelich, mit Legitimierung oder
adoptiert) und Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Enkel und Urenkel sofern
die Kinder des Erblassers vorverstorben sind und die Eltern (auch Adoptiveltern) des
Erblassers, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.
Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten und potentielle Erfolgsaussichten der möglichen
Vorgehensweisen und der damit verbundenen Kosten dar.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns!