Sie hatten einen Verkehrsunfall? Verschenken Sie kein Geld!

Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, sind Ihnen sämtliche Schäden zu ersetzen. Zu Ihren erstattungsfähigen Schäden gehören auch die Kosten für den Anwalt, den Sie beauftragen.

Versicherungen wenden sich oft selbst so schnell wie möglich an den Geschädigten eines Unfalles. Ziel der gegnerischen Versicherung ist es, Kosten zu sparen. Für den Geschädigten bedeutet dies ein nervenaufreibendes Schadenregulierungsverfahren,  das viel Zeit in Anspruch nimmt. Zudem werden die Schadensersatzpositionen regelmäßig von der Versicherung klein gerechnet oder ganz gestrichen. Beliebte Kürzungspositionen sind Stundenverrechnungsätze, Wertminderung, Verbringungskosten, Lackierungen, Ersatzteilkosten und UPE-aufschläge.

Sie müssen sich nicht selbst mit der versierten gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Eine Verkehrsrechtsanwältin einzuschalten, spart Zeit und Geld.