Trennung von Tisch und Bett – ab wann bin ich eigentlich getrennt?

Scheitert eine Ehe, kann nicht sofort ein Antrag auf Scheidung eingereicht werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Ehepartner ein Jahr getrennt leben, bevor eine Scheidung durch das Familiengericht ausgesprochen wird.

Eine räumliche Trennung kann unproblematisch festgestellt werden, wenn einer der Ehegatten auszieht. Unter Umständen kann dies aber nicht reichen. Dies kann der Fall sein, wenn beide Ehegatten weiterhin zusammen wirtschaften oder von vorherein nicht in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Neben der räumlichen Trennung sollte daher immer auch ausdrücklich der Trennungswille dem anderen mitgeteilt werden. Die Schriftform hat dabei den Vorteil, dass das korrekte Trennungsdatum später noch nach zu vollziehen ist.

Schwieriger wird es, falls ein Umzug nicht sofort möglich ist. In diesem Fall bedeutet Trennung: Getrennte Betten und kein gemeinsames Wirtschaften mehr. Jeder putzt, kauft ein, kocht und wäscht Wäsche für sich allein. Wichtig ist auch die Trennung der Finanzen. Beide Ehepartner sollten ab dem Zeitpunkt der Trennung über eigene Konten verfügen.

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie weitere Fragen zu einer Trennung haben. Unsere Fachanwältin für Familienrecht wird Sie gerne beraten.