Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Der Anspruch auf diese Pauschale entsteht mit dem 01. September 2022.
Für wen dieser Anspruch besteht und womit Arbeitgeber jetzt tätig werden müssen, haben wir Ihnen unter dem Link zusammengefasst.
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Informationen Energiepreispauschale 2022
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Bestätigung über die Voraussetzung zur Erlangung der Energiepreispauschale für Minijobber
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