Corona Schnelltest-Pflicht

Um die Sicherheit für uns und natürlich auch für unsere Mandanten und Geschäftspartner weiter zu gewährleisten und zu erhöhen, haben wir beschlossen, dass alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitung ab sofort 2 x wöchentlich einen Corona Schnelltest bei uns im Büro machen.

Dies soll ebenfalls für unsere Mandanten (und Geschäftspartner, Behördenvertreter, Bankmitarbeiter u.a.) gelten.

Vor längeren Besprechungen muss daher auch von unseren Gästen ab sofort ein Corona-Schnelltest gemacht werden.

Die Testpflicht vor Ort entfällt, wenn der Mandant in den letzten 2 Tagen bereits einen Schnelltest bei einer der vorgesehenen Teststellen gemacht hat (Gesundheitsamt, Arzt, Testzentrum, Apotheke).

In diesem Fall ist das negative Ergebnis (digitale oder schriftliche Bestätigung) am Empfang vorzuzeigen.

Sofern vor dem Termin in der Kanzlei keine Möglichkeit mehr für einen Schnelltest bei einer offiziellen Teststelle besteht, kann auch bei uns ein (zugelassener) kostenloser Schnelltest gemacht werden – dieser wird dann vor Terminsbeginn in einem gesonderten Büro durchgeführt.

Ausnahme: Sollten Sie z.B. nur kurz Unterlagen bei uns abgeben wollen oder einen Termin vereinbaren, so besteht keine Testpflicht.

Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung unserer neuen Maßnahmen – Gemeinsam für mehr Sicherheit!