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Das Recht der Immobilien, insbesondere das Mietrecht, ist durch eine Vielzahl spezialgesetzlicher Vorschriften und eine kaum überschaubare Rechtsprechung geprägt. In diesem Dschungel von Vorschriften sind sowohl Vermieter als auch Mieter ohne qualifizierte rechtliche Beratung verloren. Hinzu kommt, dass eine Immobilie für den Einzelnen häufig den mit Abstand größten Wertgegenstand seines Vermögens darstellt, für dessen Erwerb er sich teilweise für nahezu die Hälfte seiner Lebenszeit verschuldet hat. Rechtliche Fehltritte beim Erwerb, Verkauf oder Vermietung können deshalb bei unzureichender Beratung zur Insolvenz oder zum persönlichen Ruin führen.
Im Mietrecht unterstützt und berät unsere Kanzlei Sie bei der Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von gewerblichen oder privaten Mietverträgen. Im laufenden Mietverhältnis beraten wir Sie über Gewährleistungsansprüche und Mängelrügen, Betriebskostenabrechnungen und Vertragsverstöße. Im Rahmen der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse helfen wir Ihnen bei der Wahrung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Rückbaupflichten, Schönheitsreparaturen und der Abrechnung der Mietkaution. Beim Erwerb oder Verkauf eine Immobilie begleitet unsere Kanzlei Sie in den Vertragsverhandlungen, wir erstellen Kaufvertragsentwürfe und überprüfen diese. Auch im Maklerrecht und im Nachbarrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.