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Immobilienrecht und Grundstücksverträge

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im Bereich des Immobilienrechts. Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen werden nach entsprechender Beratung beider Vertragsparteien vom Notar entworfen und von diesem anschließend beurkundet. Der Notar übernimmt für die Parteien zudem die gesamte Abwicklung und den Vollzug der Verträge.

Auch bei unentgeltlichen Übertragungen von Immobilien auf die folgende Generation oder auf den Ehegatten oder bei Übertragungen gegen Einräumung eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchrechts berät Sie der Notar. Er fertigt entsprechende Entwürfe an und beurkundet diese.

Schließlich ist der Notar auch zuständig für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum sowie für die Begleitung von Bauträgerprojekten.

Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts

  • Gestaltung, Beurkundung und Vollzug von Grundstückskaufverträgen hinsichtlich sämtlicher Immobilien
  • Gestaltung, Beurkundung und Vollzug von Grundstücksüberlassungsverträgen an die Kinder (vorweggenommene Erbfolge) oder an den Ehegatten
  • Bestellung von Dienstbarkeiten, Wohnungsrechten oder von Nießbrauchsrechten
  • Bestellung von Grundschulden
  • Begleitung von Bauträgerprojekten und Beurkundung von Bauträgerverträgen
  • Gestaltung, Beurkundung und Vollzug von Teilungserkärungen

Ansprechpartner:

Notarfachwirtin Bettina Römer und Notarfachwirtin Sandra Bange

Bettina Römer Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Tel.: 0 29 61 / 97 23 – 66
Fax: 0 29 61 / 97 23 33 – 66
Mail: b.roemer@schafeld-partner.de

Sandra Bange Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Tel.: 0 29 61 / 97 23 – 13
Fax: 0 29 61 / 97 23 33 – 13
Mail: s.bange@schafeld-partner.de