Tel.: 0 29 61 / 97 23 – 66
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Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im Bereich des Immobilienrechts. Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen werden nach entsprechender Beratung beider Vertragsparteien vom Notar entworfen und von diesem anschließend beurkundet. Der Notar übernimmt für die Parteien zudem die gesamte Abwicklung und den Vollzug der Verträge.
Auch bei unentgeltlichen Übertragungen von Immobilien auf die folgende Generation oder auf den Ehegatten oder bei Übertragungen gegen Einräumung eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchrechts berät Sie der Notar. Er fertigt entsprechende Entwürfe an und beurkundet diese.
Schließlich ist der Notar auch zuständig für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum sowie für die Begleitung von Bauträgerprojekten.