Tel.: 0 29 61 / 97 23 – 67
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Das Verkehrsrecht untergliedert sich in das Verkehrszivilrecht und in das Verkehrsstraf- bzw. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Nach Verkehrsunfällen ist es wichtig, unverzüglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um sich umfassend sämtliche Ansprüche bei Sach- und Personenschäden zu sichern. Häufig versuchen Versicherer gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten, Ansprüche zu kürzen bzw. nicht sämtliche dem Geschädigten zustehenden Ansprüche zu regulieren.
Vielen Mandanten ist zudem nicht bekannt, dass bei von ihnen unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten übernehmen muss. Sind Sie also für den Unfall nicht verantwortlich, erstattet Ihnen die Haftpflichtversicherung des Gegners die Anwaltskosten, die aufgrund unserer Regulierungstätigkeit entstehen.
Auch bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es sinnvoll und erforderlich vor einer Einlassung einen Anwalt zu einer Beratung aufzusuchen. Keineswegs sollten ohne Hinzuziehung eines Anwaltes, der sich zuvor einen Überblick durch Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte verschafft, Angaben zum Sachverhalt gemacht werden.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Rechtsanwältin Linda Klauke-Wishardt aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse, nachgewiesen durch schriftliche Prüfungen und Lehrgänge, sowie umfangreicher praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes den Titel „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ verliehen.