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Strafanzeige, Durchsuchung, vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift… - was nun? Wird man mit einer schriftlichen Vorladung oder auch direkt mit der Polizei, der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft konfrontiert, stellen sich für Sie in dieser persönlich belastenden Situation zunächst eine Vielzahl von Fragen: Welche Rechte stehen mir zu? Was erwartet mich? Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und wie verteidige ich mich am Besten? Muss ich einer Vorladung folgen? Mache ich eine Aussage zu den Vorwürfen oder soll ich besser schweigen?
Werden in einer solchen Belastungssituation Aussagen getätigt, ohne zuvor den Akteninhalt zu kennen, besteht die Gefahr, einen entscheidenden Fehler zu begehen, der später nicht oder nur schwer zu korrigieren ist. Bereits aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der zunächst Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte dann mit Ihnen abstimmen kann.