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Große Bedeutung hat der Notar auf dem Gebiet des Erbrechts. Notariell beurkundete Testamente und Erbverträge sorgen dafür, dass nach dem Erbfall Streit vermieden wird.
Die Erfahrung lehrt, dass vom Erblasser ohne rechtliche Beratung eigenhändig errichtete Testamente aufgrund sprachlicher Ungenauigkeiten oder fehlender Rechtskenntnis häufig Rechtsfolgen auslösen, die der Erblasser so gar nicht wollte. Sachkundige Beratung durch den Notar und eine gezielte Erbfolgeplanung macht sich hier immer bezahlt. Alternativ zu testamentarischen Regelungen berät der Notar auch zu lebzeitigen Übertragungen von Grundbesitz im wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Durch notariell beurkundete Testamente oder Erbverträge können oft auch die Kosten für ein oder mehrere Erbscheinsverfahren eingespart werden, so dass sich – soweit sich Immobilien im Nachlass befinden – ein notarielles Testament bereits aus finanziellen Gesichtpunkten lohnt.
Weiterhin gestaltet und beurkundet der Notar Verträge zur Auseinandersetzung des Nachlasses, insbesondere soweit sich Grundbesitz oder Gesellschaftsanteile im Nachlass befinden.
Schließlich beurkundet der Notar auch Erbscheinsanträge und beglaubigt Erbausschlagungen oder Erbschaftsanfechtungen.