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Auch im Familienrecht bedürfen zahlreiche Verträge und Erklärungen der notariellen Beurkundung. Eheverträge, in denen die Zugewinngemeinschaft näher ausgestaltet oder modifiziert werden soll und Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden sollen, bereitet der Notar vor. Auch Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen sind in der Regel beurkundungspflichtig, ebenso Regelungen über die Übertragung einer gemeinsamen Immobilie.
Für nichteheliche Lebensgemeinschaften, die gemeinsam eine Immobilie anschaffen, empfiiehlt sich ein notarieller Vertrag, der die Folgen für eine Trennung oder Tod eines Lebensgefährten regelt, da das Gesetz hier nur unzureichende Regelungen enthält.
Einen ganz wesentlichen Teil der notariellen Tätigkeit im Bereich des Familienrechts nimmt die Gestaltung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ein. Heute sollte jeder Volljährige – egal in welchem Alter er sich befindet – eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, um ein gerichtliches Betreuungsfall im Vorsorgefall zu vermeiden. Notarielle Vorsorgevollmachten genießen im Rechtsverkehr ein erhebliches Vertrauen.