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Erbrecht

Im privaten Bereich trifft statistisch gesehen nur jeder fünfte Deutsche eine Verfügung über seinen Nachlass, häufig durch ein selbst formuliertes Testament. Von diesen selbst erstellten Testamenten sind eine Vielzahl missverständlich formuliert, steuerlich nachteilig, anfechtbar oder sogar völlig unwirksam. Vergegenwärtigt man sich nun, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Vermögenswerte in einem bisher unerreichten Ausmaß auf die nachfolgende Generation übertragen werden, wird das Erfordernis einer ganzheitlichen erbrechtlichen Beratung besonders deutlich.

 

Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen oder bei der Erbauseinandersetzung.

Schwerpunkte unserer Beratung im Erbrecht

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung in Streitigkeiten bezüglich einer Erbauseinandersetzung
  • Beratung hinsichtlich Erbausschlagungen und Erbschaftsanfechtungen
  • Begleitung bei Streitigkeiten zur Auslegung von Testamenten

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Alexander Mielke und Rechtsanwalt Alexander Abeler

Alexander Mielke Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.: 0 29 61 / 97 23 – 40
Fax: 0 29 61 / 97 23 33 – 40
Mail:  a.mielke@schafeld-partner.de

ALEXANDER ABELER Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.: 0 29 61 / 97 23 – 30
Fax: 0 29 61 / 97 23 33 – 30
Mail: a.abeler@schafeld-partner.de