Am 20.11.2018 wurde die „Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit ist es nun offiziell:
Ab dem 01.01.2019 gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto und ab dem 01.01.2020 von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.