FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM GESEZTLICHEN MINDESTLOHN

mit dem „Mindestlohngesetz“ (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 € pro Arbeitsstunde. Etwa 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedrig-lohnsektor werden maßgeblich von dieser Neuregelung profitieren, da ihre Löhne durch die Einführung eines Mindestlohns steigen werden.

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