Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht: UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Die Überlegungen des Unternehmers zur Sicherung seines Unternehmens – sei Einzelunternehmen oder Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft – sowie zur Sicherung der Unternehmensfortführung  müssen rechtzeitig angestrengt werden und dürfen sich nicht nur auf den „Normalfall“ beziehen.

Gerade die unerwarteten anderen möglichen Katastrophen des täglichen Lebens müssen so früh wie möglich in die Vorsorgegestaltung und Nachfolgeplanung einbezogen werden.

Beispielhaft seien hier die Stichworte „Verhinderung zu Lebzeiten“, „Ausfall aus medizinischen Gründen“ und die Frage nach der adäquaten Vertretung des Unternehmens gegenüber Geschäftspartnern, Banken, Versicherungen, Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträgern.

Die Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung, die Beschaffung ausreichender Liquidität für die Gesellschaft, wer zeichnet eine notwendige Grundschuld bzw. einen Kreditvertrag bei der Bank usw.

Hierzu bedarf es der entsprechenden Vorsorge im Unternehmensinteresse durch entsprechende vorsorglich erteilte Vollmachten in der notwendigen Form sowie der Prüfung innerhalb der Gesellschaftsverträge inwieweit eine solche Vertretung zugelassen ist.

Hierzu bedarf es auch der Klärung, was ist der vorhandene Nachlass, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen (güterrechtliche, erbrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Bindungen).

Die vielfältigen Gestaltungsinstrumente bedürfen einer rechtlichen und steuerlichen (erbschaftsteuerlichen und ertragsteuerlichen) Synchronität, um den Willen des Erblassers angemessen zu verwirklichen und den Bestand des Unternehmens zu sichern.

Hierbei sind auch die Entwicklungen des europäischen Erbrechts, ggf. Besonderheiten der Gestaltung innerhalb eines Familienunternehmens zu berücksichtigen.

Gerne unterstützen Sie unsere Berater bei der Gestaltung einer steueroptimierten und rechtssicheren Unternehmensnachfolge.