Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei einen Beitrag in Höhe von bis zu 3.000 € gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, welche die Bundesregierung auf den Weg gebracht und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. 

Was hier zu beachten ist und welche Rahmenbedingungen gelten erfahren Sie hier:

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Die neue Inflationsausgleichsprämie

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