Verschärfung bei der Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Mit Share Deals konnten Immobilieninvestoren viel Grunderwerbsteuer sparen. Der Trick ist legal, doch bald ist Schluss damit. Der Finanzausschuss im Bundestag hat mit Stimmen von Union und SPD eine Gesetzesreform beschlossen. Die soll am 1. Juli in Kraft treten.

Beim Immobilienkauf über Gesellschaftsanteile können Käufer bislang die Grunderwerbsteuer umgehen, die je nach Bundesland schon einmal bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Das wird sich nun ändern: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am 14. April im Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.

Die abschließende Beratung zu dem Gesetz im Bundestag ist für den 21. April geplant, wie ein Sprecher der Union sagte. Vorgesehen sei, dass das geänderte Gesetz am 1.7.2021 in Kraft tritt.

„Neue“ Grunderwerbsteuer: Weniger Sparvorteile mit Share Deals

Die steuerauslösende Grenze wird künftig von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Auch die Haltefrist wurde verlängert: Ein Minderheitsgesellschafter soll seinen Anteil künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre halten müssen. Das heißt konkret: Die Steuer wird fällig, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Derzeit kann die Grunderwerbsteuer gespart werden, wenn Unternehmen bis zu 94,9 Prozent an einer Gesellschaft erwerben. In einer Gestaltungsvariante darf die Beteiligung (noch) nach fünf Jahren auf 100 Prozent erhöht werden, wobei dann nur der aufgestockte Anteil steuerpflichtig wird.