Wie jedem Vereinsvorstand bekannt sein dürfte, ist jede Vorstandsänderung sowie jede Satzungsänderung dem Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht zu melden. Die Meldung muss durch eine von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnete und notariell beglaubigte Anmeldung erfolgen. Dieser Anmeldung sind auch das Protokoll der Mitgliederversammlung sowie ggf. auch die Einladung zu der Versammlung beizufügen.
Häufig kommt es bei der Prüfung des Protokolls und der Einladung zu Monierungen durch das Amtsgericht, die im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass die Mitgliederversammlung wiederholt werden muss.
So prüft das Gericht insbesondere folgende Punkte:
Bei Satzungsänderungen erfolgen noch weitreichendere Prüfungen durch das Gericht.
Im Download-Bereich finden Sie eine Checkliste und ein Musterprotokoll für Ihre Mitgliederversammlung. Durch Beachtung der dort aufgelisteten Punkte können die meisten Fehler und Fallstricke bei der Protokollierung einer Mitgliederversammlung vermieden werden. Gerne beraten Sie unsere Notare hierzu persönlich!