Mitgliederversammlung im Verein – Häufige Fallstricke

Wie jedem Vereinsvorstand bekannt sein dürfte, ist jede Vorstandsänderung sowie jede Satzungsänderung dem Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht zu melden. Die Meldung muss durch eine von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnete und notariell beglaubigte Anmeldung erfolgen. Dieser Anmeldung sind auch das Protokoll der Mitgliederversammlung sowie ggf. auch die Einladung zu der Versammlung beizufügen.

Häufig kommt es bei der Prüfung des Protokolls und der Einladung zu Monierungen durch das Amtsgericht, die im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass die Mitgliederversammlung wiederholt werden muss.

So prüft das Gericht insbesondere folgende Punkte:

  • Ist die Einladung gemäß den Bestimmungen der aktuellen Satzung erfolgt?
  • Ist die Ladungsfrist gemäß der Satzung eingehalten worden?
  • War die Versammlung beschlussfähig und ist die Beschlussfähigkeit im Protokoll festgestellt worden?
  • Ist die ordnungsgemäße Ladung in dem Protokoll festgehalten worden?
  • Sind die Vorstandswahlen ordnungsgemäß und satzungsgemäß durchgeführt worden?
  • Hat das gewählte Vorstandsmitglied die Wahl angenommen und wurde die Annahme der Wahl in dem Protokoll vermerkt?
  • Ist das Protokoll von den zuständigen Personen unterzeichnet worden?

Bei Satzungsänderungen erfolgen noch weitreichendere Prüfungen durch das Gericht.

Im Download-Bereich finden Sie eine Checkliste und ein Musterprotokoll für Ihre Mitgliederversammlung. Durch Beachtung der dort aufgelisteten Punkte können die meisten Fehler und Fallstricke bei der Protokollierung einer Mitgliederversammlung vermieden werden. Gerne beraten Sie unsere Notare  hierzu persönlich!